Bad Neuenahr-Ahrweiler
Römischer Magistrat
Ein römischer Magistrat (Bürgermeister) war ein gewählter Amtsinhaber der Römischen Republik, der über staatliche Gewalt verfügte und ein unbesoldetes Ehrenamt ausübte.
Definition und Amtscharakter:
Der Begriff Magistrat (lateinisch magistratus, von magister) bezeichnete sowohl das Amt als auch die Person, die es innehatte. Es handelte sich um ein Ehrenamt, das in der Regel ein Jahr dauerte, während Zensoren 18 Monate im Amt blieben. Magistrate stellten ihren Verwaltungsapparat selbst, meist bestehend aus Sklaven und Freigelassenen, nur für besondere Aufgaben wurden staatliche Hilfskräfte (Apparitores) eingesetzt. Die Amtsinhaber erhielten keine Bezahlung und wurden vom Volk gewählt (Wikipedia). Häufig wurden sie über viele Jahre hinaus wiedergewählt. Sie waren dann hoch angesehen aber lt. Geschichtsschreiber häufig pleite. Heinrich Heine: "Vertrauet eurem Magistrat der fromm und liebend schützt den Staat durch huldreich hochwohlweises Walten; Euch ziemt es, stets das Maul zu halten." Im Video-Clip: 2 Römische Heerführer und der Magistrat im 2. Jahrhundert in der Therme des heutigen Bad Neuenahr. Am 14/15. Juli 2021 leider ein Opfer der Fluten.

